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Ortsfamilienbuch Almersbach
Kirchspiel Ein „Kirchspiel Almersbach“ wird zum ersten Male 1459 erwähnt, als Graf Wilhelm II zu Wied und seine Gemahlin Philippine die Kirchspiele Höchstenbach, Almersbach und Schöneberg für 600 Trierische Gulden an den Grafen Gerhard II von Sayn verpfänden; diese wurden 1484 aber vom Grafen Friedrich zu Wied wieder eingelöst. Die nächste Erwähnung geschieht im Jahre 1498, als Graf Gerhard III zu Sayn die Tochter des Grafen Friedrich von Wied, Johannette, heiratete.
Erfasst sind alle Daten aus den evgl. Kirchenbüchern vom Ksp. Almersbach. Geburt/Taufe: 1686 – 1914. Ehen: 1686 – 1944. Tod: 1686 – 1994. Da viele Verbindungen nach Nordrhein-Westfalen und Hessen erfolgten, habe ich versucht, auch diese Verbindungen darzustellen. In den Kirchenbüchern gibt es viele Lücken. Eine sehr große Lücke gibt es bei den Ehen zwischen 1758 – 1777, bei den Sterbefällen 1760 – 1777 und 1824 - 1837. Weitere Quellen werden bei den jeweiligen Familien und Personen genannt.
Lizenzbedingungen / Quellangabe Das Ortsfamilienbuch steht als digitale Ausgabe allen Familienforschern zu privaten Zwecken kostenfrei zur Verfügung. Zugleich untersage ich die kommerzielle Verwertung der genealogischen Daten aus dieser Zusammenstellung. Hierzu verweise ich auf die unten stehende Lizenz: CC-BY-NC 4.0.
Lizenzbedingungen: https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de Quellangabe: OFB Almersbach (57610). Michael Klein.
Haben Sie Kenntnis einer missbräuchlichen Nutzung der Daten, bitte ich um Mitteilung an OFB-Almersbach@magenta.de.
Virtuelle Karte der Geburtsorte (öffnet sich in einem extra Fenster)
Rechte Das Urheberrecht an dieser Zusammenstellung der Daten – Ortsfamilienbuch der Evangelischen Kirchengemeinde 57610 Almersbach (Ww.) - und bei der virtuellen Karte der Geburtsorte, liegt bei mir.
Qualität der Kirchenbücher Leider ist oftmals die unsachgemäße Buchführung als Ursache mancher Fehler zu nennen. Viele Taufen beinhalten keine Vornamen der Kinder. Eine Rekonstruktion der Vornamen ist in einigen Fällen über die Konfirmationen, Eheschließungen oder Todeseinträge möglich. Viele Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen wurden einfach durch Vergesslichkeit oder Nachlässigkeit nicht, falsch oder nur unvollständig aufgezeichnet. Das Sterbealter wurde manchmal von den Angehörigen erfragt. Diese machten aus Unkenntnis mitunter falsche Angaben, die ungeprüft übernommen wurden. Bei den luth. Taufen ist fast immer nur der Vater des Kindes mit Geburtsort angegeben. Ein Hinweis auf die Mutter fehlt, genauso wie vereinzelt der Tauf-/Wohnort. Bei den Trauungen wurden oft nur die Namen der Brautleute, nicht aber die der jeweiligen Eltern angegeben. Beispiel: Johannes Peter DÖRER mit Anna Maria EICHELHARDT. Eine Zuordnung aller Personen einer Familie ist nicht immer zweifelsfrei möglich.
Friedhof Almersbach Im Jahre 1854 wurde zu Michelbach, Pfarrei Altenkirchen, das „seit undenklichen Zeiten“ zu Almersbach beerdigt hatte, ein eigener Kirchhof angelegt; außer Michelbach hatten auch die gleichfalls zur Kirchengemeinde Altenkirchen gehörigen Ortschaften Leuzbach, Bergenhausen und Widderstein rechts der Wied (links der Wied gehörte zu Almersbach) ihre Begräbnisplätze auf dem Almersbacher Friedhofe. Auf dem Altenkirchener, um die dortige Kirche herum früher gelegenen Kirchhofe durften nur Einwohner der Stadt selber beerdigt werden.
Datenschutz Hier verweise ich auf die Regelungen des Projekt's OFB. https://wiki.genealogy.net/index.php/Projekt_OFB und auf die Nutzungsbedingungen (personenschutzrechtlichen Sperrfristen) der evgl. Kirchengemeinde Almersbach. https://www.kirche-almersbach.de/ahnenforschung/ Aktuell: – für Taufbücher 110 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1914) – für Heiratsbücher 80 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1944) – für Sterbebücher 30 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1994) Kirchenbucheinträge, die nach den genannten Stichdaten liegen, dürfen von den Kirchengemeinden bzw. Archiven nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:
– Tauf- und Heiratseinträge von Personen, die bereits länger als 30 Jahre tot sind, dürfen öffentlich zugänglich gemacht werden, auch wenn sie nach den genannten Stichdaten liegen;
Haftung / Fehler Die Zusammenstellung der Personen- und Familiendaten im vorliegenden Familienbuch kann maximal nur so gut sein, wie die Genauigkeit und Vollständigkeit der in den ausgewerteten Büchern gemachten Angaben erlauben. Alle Angaben in diesem Ortsfamilienbuch wurden von mir sorgfältig erfasst, jedoch kann für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen werden und sind deshalb als nicht rechtsverbindlich anzusehen. Alle Daten wurden durch ein Programm zur Überprüfung von Gedcom Dateien auf logische Fehler bei den Angaben des Datums ( z.B. Geburt nach Tod bzw. Heirat ) und andere diverse potentielle Probleme überprüft. Wie bei allen Ortsfamilienbüchern kann auch hier keine Garantie für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden. Korrekturen und Ergänzungen (bitte mit konkreter Quelle) werden daher gerne angenommen und in einer späteren Ergänzung berücksichtigt.
Danke An dieser Stelle möchte ich Herrn Pfarrer Joachim Triebel-Kulpe und der Gemeindeamtssekretärin Jutta Zemlin für die tolle Unterstützung bei der Herstellung des Ortsfamilienbuches der Evangelischen Kirchengemeinde 57610 Almersbach (Ww.), danken.
Michael Klein
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Letzter Stand Ortsfamilienbuch Almersbach: 16.07.2025 Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons - Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International Lizenz
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