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Ortsfamilienbuch Birnbach (Ww)

fbeispiele

Foto: Von Scribo - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0.

https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2646734

Ortsfamilienbuch der Evangelischen Kirchengemeinde 57612 Birnbach (Ww.)

 

mit den Filialgemeinden 

Acker, Birnbach, Fladersbach,  Hasselbach, Hemmelzen, Hilkhausen, Irlen, Leingen, Marenbach, Neitersen (bis 1892), Niederölfen,  Oberölfen, Oberirsen, Ochsenbruch,  Rimbach, Überdorf, Werkhausen, Weyerbusch, Wiesplacken und Wölmersen.

 

* [blau] = Daten sind eingearbeitet

Hinweis.

Das OFB Birnbach (Ww.) ist momentan noch in der Entwicklung und eignet sich nicht für eine genaelogische Konsultation, da die enthaltenen Daten derzeit spärlich und lückenhaft und noch nicht abschließend überprüft sind.

 

Vorwort.

Sehr gerne arbeite ich eure Daten in das OFB Birnbach (Ww.) ein, solange ihr die Daten mit Quellen belegen könnt.

 

Kirchspiel

Die erste Erwähnung des Ortes und der Kirche geschieht ziemlich spät. Im Jahre 1131 bestätigte Papst Innozenz II. dem Bonner Cassiusstift dessen Besitzungen und Rechte, darunter den Hof und die Kirche und den ganzen Zehnt zu Birnbach,"Curtim Berenbach et ecclesiam cum tota decima“. Als Grundherr unterhielt das Stift dort ein Hofgericht. Ort und Kirchspiel müssen indessen ursprünglich im Besitz der Grafen von Neuenahr gelegen haben, da diese im Jahr 1298 „Berenbach“ an den Grafen Johann I. von Sayn verkauften.

 

Orte

Birnbach (Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Birnbach )

Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte in einem päpstlichen Erlass vom 31. März 1131. Dieses Datum wurde auch zum Anlass für die 1981 abgehaltene Birnbacher 850-Jahr-Feier genommen. Für den Ort wird jedoch eine weitaus frühere Besiedelung für wahrscheinlich gehalten. Das Birnbacher Hohe Gericht wird schon im Jahr 1260 erwähnt. Kurz vor 1464 wurde es nach Altenkirchen verlangt. Birnbach hatte im Jshr 1815, 140 Einwohner.

 

Hasselbach  ( Quelle: Jahrbuch 1982 des Kreisheimatverein Altenkirchen-Westerwald )

1262 wird Hasselbach erstmals schriftlich erwähnt. Ein Ludwig zu Hasselbach war zu dieser Zeit Schultheiß an der Feste zu Birnbach. Um 1600 herum bestand Hasselbach aus 11 Feuerstellen. Nach einer ,,Statistischen Tabelle" , die Nachrichten von den Gebäuden, der Volkszahl und dem Viehbestande enthaltend (1837)  waren an Privatgebäuden 25 Häuser, 3 Mühlen (später kam noch eine hinzu), 29 Ställe, Schuppen und Scheunen vorhanden.

Nach Angabe des ehem. Ortsbürgermeisters Erwin Lenz, standen am 1.Januar 1981 im Dorf 62 Wohnhäuser, in denen 108 Familien wohnten. Die Einwohnerzahl betrug 273. Davon waren 18 Personen zwischen 60 und 70, 24 zwischen 70 und 80 und 10 zwischen 80 und 90 Jahre alt.

 

Hemmelzen  ( Quelle: Jahrbuch 1983 des Kreisheimatverein Altenkirchen-Westerwald )

1837 standen in Hemmelzen 23 Häuser, 1 Mühle, von der nachhernoch die Rede sein wird, 21 Ställe, Schuppen und Scheunen. 123 evangelische und 2 katholische Christen bevölkerten die Ortschaft. 4 Pferde, 2 Stiere, 22 Zugochsen, 37 Kühe, 50 Stück Jungvieh, 12 Schafe, 10 Ziegen und 8 Schweine fristeten in den Ställen ihr Dasein.

 

Ochsenbruch ( Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ochsenbruch_(Werkhausen))

Ochsenbruch entstand als Einzelhof bei Werkhausen und gehörte im 18. Jahrhundert zur Grafschaft Sayn-Altenkirchen. Nach einer kurzen Zugehörigkeit zum Fürstentum Nassau-Weilburg zwischen 1799 und 1806 gehörte Ochsenbruch zum Herzogtum Nassau. Nach dem Wiener Kongress fiel der Hof an das Königreich Preußen und gehörte dort mit der Landgemeinde Werkhausen zur Bürgermeisterei Weyerbusch im Kreis Altenkirchen im Regierungsbezirk Koblenz. Für das Jahr 1820 sind in Ochsenbruch sechs Einwohner verzeichnet. Kirchlich gehörte Ochsenbruch seit jeher zum Pfarrsprengel Birnbach.

 

Rimbach   (https://de.wikipedia.org/wiki/Rimbach_(Oberirsen))

Rimbach wurde im Jahr 1219 erstmals urkundlich erwähnt. Im Jahr 1600 war der Ort mit 16 Feuerstellen das größte Dorf im damaligen Kirchspiel Birnbach. Der Ort war zunächst der Grafschaft Sayn unterstellt und gehörte danach von 1636 bis 1799 zur Grafschaft Sayn-Hachenburg. Nach kurzer Zugehörigkeit zum Fürstentum Nassau-Weilburg kam die Gemeinde Rimbach im Jahr 1806 zum Herzogtum Nassau. 

 

Werkhausen (Quelle: Jahrbuch 1986 des Kreisheimatverein Altenkirchen-Westerwald)

Erstmals schriftlich erwähnt wird das Dorf 143O, als Ludwig von Werkhausen, Richter an der Kirche zu Birnbach war. Um das Jahr 1600 hatte das Dorf 14 Feuerstellen und war der zweitgrößte Ort im Kirchspiel Birnbach. Zu Werkhausen gehören die Ortsteile Acker, Ochsenbruch und Überdorf. Es ist der kleinste Ortsteil. Der größte Ortsteil heißt Leingen. In Leingen sollen im Jahre 1600 fünf Häuser gestanden haben.

 

Wiesplacken

Wiesplacken ist ein Weiler in Weyerbusch. Wiesplacken befindet sich nahe dem Dorf Hilkhausen sowie dem Weiler Irlen.

 

Wölmersen (Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Wölmersen)

Die älteste urkundliche Erwähnung Wölmersens stammt aus dem Jahr 1413, als frühe Version des Ortsnamens ist Wilmershuißen belegt. Für das Jahr 1620 sind in Wölmersen 15 Räuche (das sind Häuser, Höfe oder Haushaltungen) erwähnt, was in etwa 75 Einwohnern entsprochen haben dürfte.

 

Quellen

Erfasst sind alle Daten aus den evgl. Kirchenbüchern vom Ksp. Birnbach. Geburt/Taufe: 1666 – 1859. Ehen: 1696 – 1859. Tod: 1697 – 1859. Da viele Verbindungen nach Nordrhein-Westfalen und Hessen erfolgten, habe ich versucht, auch diese Verbindungen darzustellen.

Weitere Quellen werden bei den jeweiligen Familien und Personen genannt.

 

Lizenzbedingungen / Quellangabe

Das Ortsfamilienbuch steht als digitale Ausgabe allen Familienforschern zu privaten Zwecken kostenfrei zur Verfügung. Zugleich untersage ich die kommerzielle Verwertung der genealogischen Daten aus dieser Zusammenstellung. Hierzu verweise ich auf die unten stehende Lizenz: CC-BY-NC 4.0.

 

Lizenzbedingungen: https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

Quellangabe: OFB Birnbach (Ww.) (57612). Michael Klein.

 

Haben sie Kenntnis einer missbräuchlichen Nutzung der Daten, bitte ich um Mitteilung an OFB-Birnbach-Ww@magenta.de.

Rechte

Das Urheberrecht an dieser Zusammenstellung der Daten – Ortsfamilienbuch der Evangelischen Kirchengemeinde 57612 Birnbach (Ww.), liegt bei mir.

 

Qualität der Kirchenbücher

Leider ist oftmals die unsachgemäße Buchführung als Ursache mancher Fehler zu nennen. Viele Taufen beinhalten keine Vornamen der Kinder. Eine Rekonstruktion der Vornamen ist in einigen Fällen über die Konfirmationen, Eheschließungen oder Todeseinträge möglich. Viele Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen wurden einfach durch Vergesslichkeit oder Nachlässigkeit nicht, falsch oder nur unvollständig aufgezeichnet. Das Sterbealter wurde manchmal von den Angehörigen erfragt. Diese machten aus Unkenntnis mitunter falsche Angaben, die ungeprüft übernommen wurden. 

Die Nummerierung der Kirchenbücher ist "abenteuerlich". Die Schrift der Pfarrer lässt zu wünschen übrig.

Hier einige Beispiele. 

Beispiel 1     Beispiel 2     Beispiel 3     Beispiel 4     

   

 

Datenschutz

Hier verweise ich auf die Regelungen des Projekt's OFB. https://wiki.genealogy.net/index.php/Projekt_OFB.

Aktuell 2025:

für Taufbücher 110 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1914)

für Heiratsbücher 80 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1944)

für Sterbebücher 30 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1994)

Kirchenbucheinträge, die nach den genannten Stichdaten liegen, dürfen von den Kirchengemeinden bzw. Archiven nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:

 

Tauf- und Heiratseinträge von Personen, die bereits länger als 30 Jahre tot sind, dürfen öffentlich zugänglich gemacht werden, auch wenn sie nach den genannten Stichdaten liegen;


 

Haftung / Fehler

Die Zusammenstellung der Personen- und Familiendaten im vorliegenden Familienbuch kann maximal nur so gut sein, wie die Genauigkeit und Vollständigkeit der in den ausgewerteten Büchern gemachten Angaben erlauben. Alle Angaben in diesem Ortsfamilienbuch wurden von mir sorgfältig erfasst, jedoch kann für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen werden und sind deshalb als nicht rechtsverbindlich anzusehen.

Alle Daten wurden durch ein Programm zur Überprüfung von Gedcom Dateien auf logische Fehler bei den Angaben des Datums  ( z.B. Geburt nach Tod bzw. Heirat ) und andere diverse potentielle Probleme überprüft.

Wie bei allen Ortsfamilienbüchern kann auch hier keine Garantie für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden. Korrekturen und Ergänzungen (bitte mit konkreter Quelle) werden daher gerne angenommen und in einer späteren Ergänzung berücksichtigt.

 

 

Michael Klein


 




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Fragen zu den Daten, Ergänzungen und Korrekturen bitte an:
Michael Klein


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