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Ortsfamilienbuch KulmbachNach einer kirchlichen Anweisung vom Jahr 1533 aus Nürnberg, wiedergegeben in der neuen Kirchenordnung der evangelisch-lutherischen Kirche, waren Taufen und Heiraten aufzuzeichnen. Was auch als Maßnahme gegen die Wiedertäufer vorgesehen war, markiert heute in vielen Kirchengemeinden der damaligen Markgrafschaft Brandenburg von Hof bis Ansbach, heute Gemeinden von Ober- und Mittelfranken, darunter auch Kulmbach, den Beginn der Kirchenbücher. Durch diese Aufzeichnungen wurde, wie später durch die Standesämter, die Bevölkerung dieser Gemeinden vollständig erfasst. Die zunächst bis 1629 sehr lückenhaften Inhalte der Kirchenbücher (KB) von Kulmbach wurden bis 1700 in zwei Büchern unter den Titeln In Fortsetzung der o.a. Buchinhalte werden hier zunächst alle Kasualien bis 1733 gezeigt. Die Ahnenpässe und Familien-Stammbücher aus der Zeit vor 1945 sollten mindestens vier Generationen zurückreichen und gehen damit etwa bis 1800 zurück. Unter Berücksichtigung dieser möglichen privaten Quellenlage ergibt sich für Kulmbach nach der Wiedergabe aller KB-Inhalte bis 1733 eine Lücke von 1734-1800, hier werden dehalb zumindest die Heiraten bis 1800 angegeben. Alle Angaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf Kulmbach bzw. die Petrikirche als Ausführungsort der Kasualien. Diese selbstverständliche Ortsangabe sowie die immer wiederkehrende Religionsangabe "ev.-luth." wurden deshalb meist nicht erwähnt. Soweit Stadtteile und inzwischen eingemeindete Gemeindeteile erkennbar waren, sind auch diese aufgeführt. Für das oben angegebene zweite Buch und die hier gezeigten KB-Inhalte wurden zwei Quellen ausgewertet: die KB 3 bis 21 (1630-1800) und 106 und 107 (ca. 1640-1733). Die zunächst als Duplikate angesehenen KB 106 bis KB 112 (insgesamt ca.1640-1800) werden inzwischen vom LAELKB (Landesarchiv der ev. Landeskirche Bayern) als Originale ausgewiesen, sie dürften besser lesbar und inhaltsreicher sein. Beide Quellen sind inzwischen bei archion.de einsehbar. Quellenangaben mit Bezug auf die Seiten waren wegen der zwei Quellen nicht sinnvoll, deshalb wurde die Jahresangabe und die Ziffer des Jahreseintrags gewählt. Diese Angaben unterscheiden sich für beide Quellen meist nicht oder nur gering. Die achtstelligen und sortierfähigen Quellenangaben beginnen immer mit der Art der Kasualie: T, H, und B (Taufe, Heirat und Beerdigung), gefolgt von der vierstelligen Jahreszahl und der dreistelligen Angabe der Jahresziffer. So bedeutet die Angabe H1763015, dass es sich um den 15. Heiratseintrag von 1763 handelte. Auch ist bei wenigen Seiten die Vorderseite (V) und Rückseite (R) vermerkt. Weitere Kürzel bei den Quellenangaben bedeuten: BB: Bürgerbuch der Stadt Kulmbach (Wilhelm Lederer 1967), BP: Bayreuthisches Pfarrerbuch (Matthias Simon, 1930), HB: Häuserbuch Kulmbach (Stadtarchiv, unveröffentlicht) sowie OFB KU II: Ortsfamilien- und Häuserbuch Kulmbach 1630-1700. Die Beerdigungseintragungen gaben dieses Datum und fast immer das Alter des Verstorbenen an. Da zunächst kein Sterbedatum angegeben war, das meistens drei Tage vor der Beerdigung lag, diente dieses letzte Datum zur Rückberechnung des Geburtstags, man schätze auch selbst diesen Termin. Die so berechneten Termine sind zwar ungenau und entsprechend kenntlich gemacht, können aber gut als Richtwerte dienen. Bei sehr starker Abweichung von berechnetem zu einem vorgegebenen Geburts- oder Tauftermin könnte auch eine falsche Zuordnung vorliegen. Für die absolute Richtigkeit der Daten und ihre Zuordnung wird keine Garantie übernommen, die Richtigkeit der Angaben kann mit Hilfe der Quellenangaben bei www.archion.de überprüft werden. |
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Letzter Stand Ortsfamilienbuch Kulmbach: 25.03.2024 |
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