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Ortsfamilienbuch Lorch

1. Geographische und historische Einordnung

Lorch liegt im oberen Remstal östlich von Schorndorf, heute im Ostalbkreis in Baden-Württemberg; bis zur Kreisreform von 1973 gehörte es zum Rems-Murr-Raum, in der württembergischen Zeit zum Oberamt Welzheim. Der Ort ist durch sein Kloster geprägt: Die Benediktinerabtei wurde um 1102 von Herzog Friedrich I. von Staufen und seiner Familie gegründet und diente als Hauskloster und Grablege der Staufer. 1251 kam Lorch an Württemberg. Im Bauernkrieg 1525 wurde das Kloster geplündert und gebrandschatzt; 1556 hob Herzog Christoph es auf und richtete an seiner Stelle eine Klosterschule ein.

Aus dieser Geschichte erklärt sich die besondere Struktur des Kirchspiels. Zum Pfarramt Lorch gehörten nicht nur der Marktflecken selbst, sondern eine große Zahl von Filialorten, Weilern, Höfen und Mühlen im Welzheimer Wald und auf den Höhen darüber. Dieses Ortsfamilienbuch umfasst 31 solcher Bestände: neben Lorch unter anderem Waldhausen, Weitmars, Großdeinbach, Pfahlbronn, Hangendeinbach, Rienharz, Adelberg-Breech, Rattenharz, Ober- und Unterkirneck, Kleindeinbach, Radelstetten und Bruck, dazu Einzelhöfe wie der Reichenhof, der Klotzenhof, der Erlenhof und der Böppeleshof sowie mehrere Mühlen — Seemühle, Götzenmühle, Walckersmühle — und die Ziegelhütte.

Erfasst sind die Haushalte, die zwischen 1648 und 1740 in den Registern stehen — das sind die Jahrzehnte nach dem Dreißigjährigen Krieg, dessen Folgen in den Einträgen unmittelbar greifbar sind: Menschen, die als Kinder in der Flucht geboren wurden, Höfe, die verwildert brachlagen und neu angetreten werden mussten, Familien, die aus dem Bayerischen oder aus dem Elsass zurückkamen.

Die einzelnen Datumsangaben reichen weiter, weil die Register das Leben der Erfassten ganz beschreiben: Die früheste Geburt ist 1583 (Leonhard Bihlmeyer), das späteste Sterbedatum 1849. Von den gut 8.100 datierten Personen sind 7.723 zwischen 1620 und 1740 geboren; 189 kamen früher zur Welt, meist die Elterngeneration der ersten Einträge. Die einundzwanzig Sterbedaten nach 1770 sind spätere Randvermerke des Pfarrers zu längst eingetragenen Personen — sie erweitern den Bestand nicht, sie schließen Lebensläufe ab.

2. Datengrundlage und methodische Vorbemerkungen

Seelenregister, nicht Kirchenbücher. Dieses Ortsfamilienbuch beruht auf einer Quellengattung, die sich von Tauf-, Ehe- und Totenregistern grundlegend unterscheidet. Das Pfarramt Lorch führte über mehr als 150 Jahre hinweg Seelenregister: haushaltsweise angelegte Verzeichnisse, in denen der Pfarrer nicht nur Geburt, Trauung und Tod festhielt, sondern den ganzen Menschen beschrieb. Ein typischer Eintrag nennt die Eltern, die Herkunft, den erlernten Beruf und die Wanderjahre, ob jemand in die Schule ging und ob er lesen, schreiben und rechnen konnte, welche Ämter er im Flecken bekleidete, welche Krankheiten er durchlitt — und häufig ein Urteil des Pfarrers über seine Lebensführung, mitunter auf Lateinisch.

Damit steht hier Material zur Verfügung, das Kirchenbücher nicht hergeben. Es macht die Register zugleich zu einer Quelle, die man mit Bedacht lesen muss: Die Charakterurteile sind die Sicht des Pfarrers auf seine Gemeindeglieder, nicht ein objektiver Befund.

Ruth Blank (1923–2016). Sie war Studiendirektorin in Schorndorf und unterrichtete Deutsch, Englisch und Geschichte; der Familienforschung widmete sie sich erst im Ruhestand. Seit 1978 gehörte sie dem Heimatverein Schorndorf an. 1991 erschien ihre Studie „Vorfahren Reinhold Maiers im Remstal", 2001 nach jahrelanger Arbeit im Stadtarchiv Urach das zweibändige Ortsfamilienbuch „Uracher Bürger vor 1640", 2006 eine Untersuchung in der Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte. Ihr bekanntestes Werk sind die „Schorndorfer Familien", die als eigenes Ortsfamilienbuch vorliegen.

Die Lorcher Seelenregister hat sie handschriftlich exzerpiert. Diese Auszüge liegen in ihrem Nachlass im Stadtarchiv Schorndorf und bilden die Grundlage dieses Buchs.

Die Register. Sie liegen im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart (Evangelisches Archiv Baden und Württemberg, Dekanat Schwäbisch Gmünd, Lorch) und sind auf Archion digitalisiert. Überliefert sind sechs Bände:

Band Zeitraum Anmerkung des Archivs
25 1648–1720 Bd. I; mit Filialen; A–Z
26 1660–1740 Bd. II a; A–Z
27 1660–1740 Bd. II b; Filialen; A–Z; Index zu Bd. 26–27
28 1739–1770 Bd. III; mit Filialen; A–Z; Anfang: Index
29 1775 Bd. IV; mit Filialen; Index
30 1800 Bd. V; mit Filialen; Index

Die Bände IV und V sind Bestandsaufnahmen einzelner Stichjahre, keine fortlaufenden Register. Die durchgehende Registerführung umfasst damit die Zeit von 1648 bis 1770.

Dieses Ortsfamilienbuch beruht auf den Bänden I und II, also den Jahren 1648 bis 1740. Ruth Blanks Abschriften decken sie durchgehend ab; das ist an den Originalscans stichprobenweise überprüft. Die vier Stellen, die dabei zunächst wie Lücken aussahen, haben sich sämtlich aufgelöst — eine davon als Leerseiten des Originals, die übrigen als Seiten, die unter der zweiten Zählung der Bände sehr wohl erfasst sind. Eine Kollation Seite für Seite gegen die Originale steht aus; wo sie erfolgt ist, wird es hier vermerkt. Aus Bd. III sind Nachträge aufgenommen, die Stichjahre 1775 und 1800 sind nicht ausgewertet.

Die Register sind ortsweise alphabetisch angelegt, Lorch selbst zuerst; Bd. II b trägt den Index zu beiden Teilen.

Erschließung. Personen, Familien und Verknüpfungen sind aus Ruth Blanks Abschriften erschlossen: 8.584 Personen in 1.752 Familien, verteilt auf 31 Bestände. Zwischen dem Original und diesem Ortsfamilienbuch liegen zwei Übertragungen — ihre Abschrift der Handschrift und deren Auswertung. Wer eine Angabe für eine Beweisführung braucht, geht wie immer an die Quelle.

Was ein Eintrag nicht ist. Rund ein Fünftel der überlieferten Blätter trägt keinen eigenen Personenkopf, sondern Vorbemerkungen, Fortsetzungen einer vorangehenden Familie oder Fließtext. Diese Blätter sind erschlossen und ihrem Artikel zugeordnet, erscheinen aber nicht als eigener Eintrag im Register.

Umgang mit Widersprüchen. Wo zwei Angaben der Vorlage einander ausschließen — ein Kind, das vor seiner Mutter geboren ist, eine Trauung vor der Geburt der Braut —, ist das nicht stillschweigend geglättet. Solche Stellen sind Blatt für Blatt nachgelesen und als Befund der Quelle vermerkt, mit dem Wortlaut der Abschrift daneben. Wo Ruth Blank selbst ein Fragezeichen gesetzt hat und die Lebensdaten ihren Zweifel bestätigen, bleibt die Angabe offen statt geraten. Verknüpfungen zwischen den Generationen, die allein auf Namensgleichheit beruhen, sind als solche gekennzeichnet. Der Bestand ist gegen die Plausibilitätsprüfung von Ahnenblatt geprüft: keine chronologisch unmöglichen Daten, keine Zirkel in den Verwandtschaften.

Namensschreibung. Eine einheitliche Schreibweise kannte die Zeit nicht. Georg erscheint als Jerg, Johannes als Hans oder Han(n)ß, Bühlmeyer auch als Bihlmeyer oder Bühlmayer. Die Schreibung folgt Ruth Blanks Abschrift.

3. Was die Register erzählen

Schulbildung und Lesefähigkeit. Kaum ein Eintrag ohne Angabe dazu. „Ist in die Schul geschickt worden, kann wohl lesen und schreiben" steht neben „Niemahlen in die Schuhl gangen" und „kan weder lesen noch schreiben". Bei einer Frau heißt es, sie könne „nicht lesen, aber viele Gebete auswendig". Über Jahrzehnte hinweg lässt sich so verfolgen, wie sich der Schulbesuch in den Höfen und Weilern durchsetzt.

Wanderjahre quer durch Europa. Der Bader Hans Georg Rundtlin, geboren 1654, hat nach der Lehre „innerhalb 15 Jahren vihl Länder durchreiset": Stralsund, Polen, Ungarn, Straßburg, vier Jahre Wien, wo er sich „zu damahliger Contagiam gebrauchen lassen" — bei der Pest —, dann Danzig und Breslau, bis er in Buttstädt bei einer Witwe diente und sie schließlich heiratete.

Handwerk und Amt. Die Register nennen Ämter mitsamt Datum: wer wann ins Gericht kam, Heiligenpfleger, Bürgermeister, Waisenrichter, Torwart, Nachtwächter oder Amtsverweser wurde. Ein Schulmeister ist über mehrere Blätter hinweg mit einem ausführlichen Lebenslauf verzeichnet, einschließlich seiner Berufung durch das Konsistorium zu Stuttgart.

Krieg und Not. Ein Mann gerät 1705 unter die Landeskinder-Aushebung und muss sich für rund 100 Gulden loskaufen. Söhne fallen vor Landau oder in Ungarn. Eine Frau, die als Kind in der Teuerung betteln musste, lernt später das Nähen und muss dabei „Brennnesseln, Bähungsblätter und Schnecken für Kranke sammeln und essen".

Konversionen. „Pontif. conv." — zum Katholizismus konvertiert oder von dort gekommen — steht an einer Reihe von Einträgen und dokumentiert die konfessionelle Grenzlage des Kirchspiels zwischen württembergischem und gmündischem Gebiet.

Eine Erzählung besonderer Art. Zu einer Frau, die 1706 nach Lorch heiratete, hält das Register fest, sie habe „in dem 5ten Jahr ihres Alters einen fatalen casum erlitten": Ein Wolf sei nachts in die Stube gekommen und habe sie fortgeschleppt; man habe sie nur gefunden, weil man der Blutspur ins Feld folgte. Der Schreiber ergänzt, es sei „ein Wehrwolf" gewesen, „u. Wirth von Vayhingen auf den Fildern, wie hernach offenbar worden" — der Mann habe vor seiner Hinrichtung gestanden, neun Kinder verschleppt zu haben. Der Eintrag ist in mehreren Fassungen überliefert und zeigt, wie ein Kriminalfall des späten 17. Jahrhunderts in der Erinnerung einer Gemeinde weiterlebte.

4. Benutzung und Mitarbeit

Die Vermerke an unsicheren Verknüpfungen und die offen ausgewiesenen Widersprüche stehen mit Absicht da: Sie zeigen, wo die Quelle selbst nicht weiterkommt. Wer eine dieser Stellen klären kann, ist eingeladen, Bescheid zu geben; Korrekturen fließen in die nächste Fassung ein. Zur Korrektur siehe auch: https://lorch.bgg-home.de

Auskunftgeber, die Ruth Blank in ihren Anmerkungen namentlich nennt, sind aus Datenschutzgründen nicht wiedergegeben. Literaturzitate bleiben erhalten.

Der Dank gilt Ruth Blank, die diese Abschriften angefertigt hat, ohne die dieses Ortsfamilienbuch nicht möglich wäre, und dem Stadtarchiv Schorndorf, das ihren Nachlass bewahrt.




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Thomas Bugge


letzte Aktualisierung der Datenbank Ortsfamilienbuch Lorch: 28.08.2026
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