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Ortsfamilienbuch Neuenkirchen (Schwanewede)

Lage:

Das Kirchdorf Neuenkirchen liegt am Ostufer der Unterweser (Niederweser), etwa auf halber Strecke zwischen Bremen-Mitte und Brenerhaven. Es ist heute verwaltungsmäßig ein Ortsteil von Schwanewede, Kreis Osterholz, Land Niedersachsen, und schließt unmittelbar an Bremen-Nord, genauer dessen Ortsteil Farge-Rekum an.

Umfang:

Zum Kirchspiel und früheren Gericht Neuenkirchen gehörten die Dörfer Rade, Stellerbruch (heute nur noch Einzelhof, zählt zu Vorbruch), Vorbruch (vormals Hofschlag, nach Vorbruch, „vor dem Broke“, verlegt), Neuenkirchen und Rekum (einschließlich des Einzelhofs Wittenberg, -borg), der adlige Sitz Stelle (zeitweilig zwei adlige Sitze) sowie das Einzelgehöft Göspe mit Wassermühle (zählt zu Vorbruch) und die östlich von Ortskern Schwanewede gelegenen Gehöftgruppen Schukamp (urspr. Schuwekamp), Hamfehr (urspr. Hohnveer) und Lemhorst, und auch die wenigen Höfe von Schwanewede, bevor dieses gerichtlich und kirchlich ausgegliedert wurde. Das Kirchspiel Neuenkirchen ist im Norden benachbart von den Kirchspielen Bruch und Meyenburg, im Osten von den Kirchspielen Schwanewede und Lesum, im Süden vom Kirchspiel Blumenthal und im Westen von den jenseits der Weser liegenden oldenburgischen Kirchspielen Berne und Elsfleth. Rekum erhielt 1980 eine eigene, von Neuenkirchen unabhängige, evangelisch-reformierte Gemeinde. Heute (2006) umfasst das Kirchspiel Neuenkirchen die Ortsteile Neuenkirchen, Vorbruch (mit Göspe und Stellerbruch) und Rade, sowie seit 1993 die Weserinsel Harriersand.

Geschichte:

Im Jahre 1080 belehnte der Bremer Erzbischof Liemar die mit ihm verwandte ritterliche Ministerialenfamilie von Stelle, Mundschenken des Erzbischofs, mit umfangreichen Ländereien sowie den Gerichtsrechten am Südrand der Osterstader Marsch. Hieraus entstand das Gericht und nach Bau einer Kirche das Kirchspiel Neuenkirchen. Um 1100 errichtete man aus Feldsteinen in romanischem Baustil einen Wehrturm als Kirchturm, der im Obergeschoss mit einer romanischen St.-Michaelskapelle ausgestattet wurde und noch heute steht. Das Kirchenschiff dürfte anfangs aus Holz (Fachwerk) bestanden haben; 1192 wurde ein wie der Turm ganz aus Feldsteinen gemauertes Kirchenschiff mit drei romanischen Kreuzgewölben eingeweiht. Der erste urkundlich belegbare Pastor zu Neuenkirchen war Ehrenfridus, der 1240 zusammen mit einigen Herren von Stelle und anderen Adligen genannt ist.
Die Adelsfamilie von Stelle saß zunächst auf einer Turmhügelburg auf dem Rader Sand unweit der Einmündung des Gösper Mühlenfleths (damals „Leve“ genannt) in die Weser. Später baute sie sich einen durch Gräben gesicherten adligen Hof mit Bergfried im Sietland nahe dem Geestrand östlich der Landstraße von Vorbruch nach Rade (heute „Hofstelle“, verfälscht aus „Hof Stelle“!). Das Gericht Neuenkirchen und damit die Territorialherrschaft gelangte nach dem Tode des letzten Richters aus der Familie von Stelle (Diedrich von Stelle, zuletzt lebend erwähnt 1427) durch Kauf vom Erzbistum an den Rat der Stadt Bremen, der adlige Hof fiel an die Familie von Sandbeck. Im Mittelalter existierten im Gericht Neuenkirchen weitere Adelsfamilien: Die von Reken zu Rekum, die ihren Sitz vor 1300 auf einer durch Gräben und Wälle gesicherten Turmhügelburg hatten (heute vom Parkplatz des Kraftwerks Farge bedeckt) und ebenfalls im 15. Jahrhundert ausstarben, und die von Schwanewede, die sich im Spätmittelalter aus dem Territorium des Gerichts Neuenkirchen ihre eigene kleine Herrschaft mit adligem Dammgericht in Schwanewede herausschnitten, 1581 dort eine Kirche gründeten und im 19. Jahrhundert ausstarben.
Nachdem das Kirchspiel im dreißigjährigen Krieg schwer zu leiden hatte, gelangten das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden durch den Westfälischen Frieden 1648 an Schweden und wurden Herzogtümer. Die Stadt Bremen verlor damals ihre Landgebiete (Amt Bederkesa, Gericht Lehe, Amt Blumenthal und Gericht Neuenkirchen) ebenfalls an Schweden. Die Herzogtümer wurden von Stade aus durch einen schwedischen Gouverneur verwaltet. Nach einem knapp siebenjährigen Zwischenspiel zwischen Dänemark und Schweden erwarb 1719 das Königreich Großbritannien-Hannover von beiden die Herzogtümer Bremen und Verden und damit auch das Gericht/Kirchspiel Neuenkirchen. 1939 kam Rekum infolge der Aufteilung des hannoverschen Altkreises Blumenthal als einziges Dorf des Kirchspiels Neuenkirchen an die Freie Hansestadt Bremen und wurde Bestandteil von Bremen-Farge. Die übrigen Dorfschaften des Kirchspiels kamen an den neuen Kreis Osterholz.
Da Neuenkirchen zur Zeit der Reformation in stadtbremischem Besitz war, wurde es auf Anweisung des Bremer Rats wie die Stadt selbst um 1534 evangelisch-lutherisch (Prediger Albert von Jülich), dann aber 1582 evangelisch-reformiert (Prediger Conrad Schmalz). Auch unter der schwedischen, dänischen und hannoverschen Herrschaft blieb das Kirchspiel evangelisch-reformiert, und die Stadt Bremen behielt das Patronatsrecht daran bis 1812.
1768 wurde das baufällige alte Kirchenschiff aus Feldsteinen weitgehend abgerissen und unter der Leitung des Blumenthaler Amtsvogts Findorf in der heutigen Form aus Ziegelsteinen neu errichtet. Der Turm, dessen Dachstuhl im Lauf der Jahrhunderte mehrfach durch Feuer vernichtet wurde, erhielt seine heutige Dachform erst 1902. Das alte Turmdach war höher und spitzer als das heutige und bis 1856 mit Holzschindeln, danach mit Schiefer gedeckt.

Die Quellenlage:

Das Kircharchiv Neuenkirchen besitzt folgende, primär für die Personengeschichte relevante Quellen: (1) Kirchenbücher mit Geburts-/Tauf-, Heirats- und Sterbe-/Bestattungsdaten (z.T. auch Konfirmationsdaten) der Jahre 1606-1616 sowie 1743 bis heute. (2) Grabsteine bzw. deren überlieferte Inschriften.
Im Synodalarchiv der ev.-ref. Kirche Norddeutschlands in Leer (Ostfriesland) befinden sich Armenlisten der Gemeinde Neuenkirchen aus der Zeit von 1680 und 1730.
Das Niedersächsische Staatsarchiv in Stade verfügt über Neben-Kirchenbücher des Kirchspiels Neuenkirchen der Jahre 1746, 1751-52, 1757-59, 1761-63 und 1765-1852. Ferner liegen dort zahlreiche Ehekontrakte vornehmlich des 18. und 19. Jahrhunderts (Verzeichnis bei der „Maus“ im Internet).

Bemerkungen zu dem hier (2006) vorliegenden OFB:

  1. Diese erste Ausgabe ist vorläufig, da sie bisher nur auf den Kirchenbuch- und Neben-Kirchenbuchjahrgängen 1743-1852, den Grabstein-Angaben und einigen der Ehekontrakte basiert. An der Fortführung bis 1900 wird zur Zeit gearbeitet. Eine Gesamtüberarbeitung ist dann unbedingt notwendig.
  2. Ohne Zweifel ist diese Ausgabe nicht völlig fehlerfrei, da die 1743 bereits lebenden Personen datenmäßig nicht vollständig beschreibbar sind. Wir haben dazu Konfirmandenregister, Inhalte von Ehekontrakten sowie bei Geburten ab 1743 für etwa 30 Jahre die Namen der Taufpaten zur Klärung von Verwandtschaftsverhältnissen herangezogen.
  3. Fernziel ist die Aufnahme des Fragments von 1606-1616 sowie der zahlreichen für das Kirchspiel relevanten Einnahmenverzeichnisse der Klöster Lilienthal und Osterholz, des Bremer Domkapitels und der Neuenkirchener Kirche selbst, sowie der Mannzahl- (Militär-) Register, Höfe-, Vieh-, und Häuserregister, Kopf-, Schatz- oder Steuerregister, Landbücher, Meier-Akten, Kirchenverwaltungsakten usw. (Staatsarchive Bremen und Stade). Es soll auf diese Weise versucht werden, die Lücke zwischen 1616 und 1743, so gut es geht, zu schließen. Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
  4. Wir danken Herrn Karl Heinz Behrend vom Kirchenvorstand und –archiv in Neuenkirchen, Frau Uta Bothe und den Herren Rudolf Voß, Horst Klostermann und Dr. Herbert Juling von der Gesellschaft für Familienforschung „Die Maus“, Bremen, sowie Herrn Heiko Thimm, Entwickler des Programms GenProfi, für ihre engagierte Hilfe.

November 2006
Hans Georg Trüper und Erika Trüper
trueper@uni-bonn.de und hgtrueper@googlemail.com


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Hans Georg Trüper und Erika Trüper